Prüfung für Externe - BSG-Institut

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Vom Rettungsschwimmer zum Fachangestellten
Vorbereitungsseminar -  Herbst/Winter 2023/2024
Schon eine viereinhalb jährige Tätigkeit als hauptamtlicher Rettungsschwimmer in einem Bäderbetrieb reicht aus, um sich bei einer prüfenden Stelle zur Prüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe anzumelden. Hauptamtlich bedeutet hierbei, dass man nicht nur als Rettungsschwimmer aushilfsweise Badeaufsicht geleistet hat, sondern hauptberuflich mit den Aufgaben und Inhalten einer regulären FAB-Tätigkeit angestellt war.
Die Prüfung erfolgt dann gemeinsam mit den Anwärtern, die eine dreijährige Ausbildung inklusive der vorgeschriebenen Berufsschulzeiten absolviert haben. Dieser schulische Hintergrund fehlt externen Bewerbern natürlich. An dieser Stelle setzt unser Vorbereitungslehrgang zur Abschlussprüfung an.

Wir machen Sie fit, für die schriftlichen und natürlich auch für die praktischen Prüfungsteile:
• Retten, Erstversorgung und Schwimmen
• Badebetrieb
• Bädertechnik
• Wirtschaft und Sozialkunde
• Besucherbetreuung und Schwimmunterricht
Zeiten und Orte

Block 1: 18. September 2023 - 06. Oktober 2023 (17 Tage)
Block 2: 19. Februar 2024 - 06. März 2024 (15 Tage)
Block 3: 08. April 2024 - 27. April 2024 (18 Tage)

An den Vorbereitungslehrgang anschließend finden die Fachangestellten Prüfungen in Theorie und Praxis statt. Die Anmeldung hierzu erfolgt gesondert. Der theoretische Unterricht findet voraussichtlich, genau wie bei unseren Meisterkursen, in den Räumen des Hotels Hannover, Buchenallee 1, 31542 Bad Nenndorf statt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Entscheidung aber noch nicht definitiv.

Bin ich qualifiziert?
Als Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung als externe Prüfungsbewerberin /externer Prüfungsbewerber müssen folgende Punkte erfüllt sein bzw. folgende Unterlagen beigebracht werden:
  • Nachweis der 4,5-jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Tätigkeit als Rettungsschwimmer ist nicht ausreichend)
  • Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i. S. d. § 9 Abs. 2 Prüfungsordnung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (Nds. POFAB) oder Ausbildungsnachweise i. S. d. 9 Abs. 3 Nds. POFAB sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe
  • das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
  • ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
  • Lebenslauf (tabellarisch)

Diese Ausbildung richtet sich vorwiegend an Prüfungsänwärter mit einem Wohnsitz in Niedersachsen. Die Prüfung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe MUSS in dem Bundesland abgelegt werden, in dem der Prüfling wohnt. Natürlich steht unser Angebot aber bundesweit allen Interessierten offen. Wir bemühen uns um Kooperationen mit den prüfenden Behörden der anderen Bundesländer.

Die jeweils gültigen Voraussetzungen und die Kosten der Prüfung können Sie auf den Seiten der Landesschulbehörde erfahren.

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